Die Messgeräteprüfstelle Kleinschmidt GmbH wurde erstmals im Juni 2012 für die Überprüfung von Prüfmitteln gemäß 1. BImSchV und der KÜO bekannt gegeben. Sie ist inspiziert gemäß VDI 4208 Blatt 2 (Inspektionsbericht TÜV SÜD) und entspricht den geforderten Standards.

Im April 2022 erfolgte eine erneute Bekanntgabe seitens der zuständigen Behörde als Stelle für die Überprüfung instationär genutzter Messeinrichtungen (Prüfstelle) nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV).

Die Bekanntgabe der Messgeräteprüfstelle Kleinschmidt GmbH erfolgte als Stelle entsprechend Anlage 1 der 41. BImSchV für die Prüfbereiche Gruppe III Nr. 1: G, P bis 31.05.2027. Sie gilt in Zusammenhang mit § 13 (3) der 1. BImSchV und gemäß § 12 (2) der 41. BImSchV für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

WIR FREUEN UNS AUF SIE.…